
Happy Slapping
bezeichnet eine vorsätzliche Gewalttat, die von den Tätern gefilmt und verbreitet wird. Das Opfer ist zumeist sowohl körperlich als auch seelisch unterlegen. Die Gewaltsituationen werden provoziert und mit dem Handy aufgenommen. Die Aufzeichnungen werden von Handy zu Handy oder über das Internet verbreitet, auf schülereigenen Homepages veröffentlicht oder einfach ausgedruckt und weitergereicht. Häufig findet Happy Slapping in sozialen Nahräumen, wie in der Schule statt. Es handelt sich hier meist um Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Jeder 10. Jugendliche in Deutschland gibt an, bereits Bilder oder Videos solcher Art erhalten zu haben. Die Zahl der Jugendlichen, die Opfer von Happy Slapping wurden, ist statistisch nicht erfasst worden bzw. kaum zu ermitteln. Denn die Betroffenen zeigen die Täter aus Scham und/oder Angst vor Vergeltung nicht an.
Als vorsätzliche Gewalttat ist Happy Slapping ein Vergehen, das strafrechtlich verfolgt werden kann, auch wenn es als Straftat im Strafgesetzbuch (StGB) nicht explizit benannt ist.
Rechtliche Möglichkeiten der Strafverfolgung von Happy Slapping:
Gegen Personen, die aktiv gegen die Opfer vorgehen:
- Körperverletzung (§§ 223 ff Strafgesetzbuch)
- Nötigung, Bedrohung (§§ 240, 241 StGB)
- Beleidigung (§§185 ff StGB)
- Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 176 ff StGB)
- Gewaltdarstellung (§ 131 Abs. 1 StGB)
Gegen Personen, die die Tat filmen bzw. verbreiten:
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 33 Kunst-Urhebergesetz)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
- Strafvereitelung (§ 258 StGB) Mittäterschaft und Teilnahme (Strafbarkeit gleich dem Täter)
- Gewaltdarstellung (§131 Abs. 1 StGB)
Anzeigen können bei jeder Polizeidienststelle bzw. der Internetwache erstattet werden.
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